Karlsruhe · Pforzheim · Bretten · Bruchsal
Grüner Daumen GmbH
07 · Gewerk · Schonzeit Okt–Feb

Baumfällung und Rodung in Karlsruhe — mit Genehmigung, in der Schonzeit, sauber entsorgt.

Bäume, Sträucher, Wurzelstöcke, Hindernisse — wir räumen Fläche frei für Ihren Neubau, Garten oder Pflasterprojekt. Bei genehmigungspflichtigen Bäumen (Karlsruher Baumschutzsatzung ab 80 cm Stammumfang) bereiten wir die Anträge mit vor. Rodung in der Schonzeit Oktober–Februar.

4,7 · 70 Bewertungen
Festpreis nach Vor-Ort-Termin
Familienbetrieb seit 2019
Baumrückschnitt mit Hebebühne in Karlsruhe
Was Sie wissen müssen

Karlsruher Baumschutz —
in drei Zahlen.

≥ 80 cm
Stammumfang ab dem Bäume in Karlsruhe geschützt sind
Karlsruher Baumschutzsatzung
1. Okt – 28. Feb
Vegetationsruhe — bevorzugter Rodungszeitraum
BNatSchG § 39 Abs. 5
bis 50.000 €
Bußgeld bei unerlaubter Fällung
Karlsruher Baumschutzsatzung
Was wir fällen, roden, abtragen

Sechs Bausteine,
eine geräumte Fläche.

A

Baumfällung

Einzelbäume und Bestand — geplant, mit Genehmigung wenn nötig, sicher gefällt. Auch in beengten Hofsituationen.

B

Sträucher- und Heckenrodung

Komplette Rodung verwilderter Flächen, Hecken und Buschwerk. Wurzelmaterial inklusive.

C

Wurzelstock-Rodung

Stock und Wurzelwerk vollständig entfernen — Voraussetzung für Neubau, Pflasterfläche oder neue Bepflanzung.

D

Hindernis-Abtragung & Geländemodellierung

Bewuchs raus, Fläche modellieren — übergangsfertig für Erdbau, Pflaster oder Garten.

E

Hubsteiger-Rückschnitt

Mit Hebebühne auch hohe Bäume in Form bringen — fachgerechter Rückschnitt statt Fällung, wenn der Baum erhalten bleiben soll.

F

Häckselung & Abtransport

Schnittgut vor Ort häckseln oder umweltgerecht entsorgen. Sie übergeben eine geräumte Fläche.

Vom Bestand zur Freifläche

Erst prüfen,
dann fällen.

SCHRITT 01

Beratung & Beurteilung

Vor-Ort-Termin und fachkundige Beurteilung der Fläche. Wir planen Maschinen und Material auf den Bestand zu.

SCHRITT 02

Genehmigung

Karlsruher Baumschutzsatzung prüfen — bei geschützten Bäumen (≥ 80 cm Stamm) bereiten wir den Antrag beim Amt für Umwelt mit vor.

SCHRITT 03

Schonzeit-Termin

Ausführung außerhalb der Vegetationsperiode — bevorzugt zwischen Oktober und Februar, wenn Pflanzen ruhen und Tierbestände geschützt bleiben.

SCHRITT 04

Rodung

Hebebühne für hohe Bäume, Bagger für Wurzelstock und Sträucher — sicher, kontrolliert, umweltgerecht.

SCHRITT 05

Entsorgung

Schnittgut häckseln oder abtransportieren. Auf Wunsch direkt Wiederherstellung der Fläche — übergangsfertig für das nächste Gewerk.

Häufige Fragen

Antworten, bevor Sie fragen.

Was Bauherr·innen vorab wissen wollen — Genehmigung, Schonzeit, Ablauf.

Was muss bei Rodungsarbeiten beachtet werden? +

Rodungsarbeiten erfordern viel Planung und Sorgfalt. Wir achten auf den Naturschutz, halten gesetzliche Vorgaben ein und beachten örtliche Vorschriften. So vermeiden wir Schäden an Ökosystemen und sorgen für eine umweltverträgliche Durchführung.

Wann ist die beste Zeit für Rodungsarbeiten? +

Die beste Zeit liegt außerhalb der Vegetationsperiode, also zwischen Oktober und Februar. In diesem Zeitraum sind die Pflanzen weniger aktiv und Tierbestände in der Regel geschützt — das gesetzliche Fällverbot der Schonzeit gilt vom 1. März bis 30. September.

Wie läuft eine Rodung bei Grüner Daumen ab? +

Wir starten mit einem Beratungsgespräch und einer fachkundigen Beurteilung der Fläche. Anschließend planen wir die benötigten Maschinen und Materialien, klären behördliche Anforderungen und führen die Rodung umweltgerecht durch. Zum Abschluss kümmern wir uns um die Entsorgung oder die Wiederherstellung der Fläche.

Bietet Grüner Daumen kombinierte Erd- und Rodungsarbeiten an? +

Ja — darin liegt unsere Stärke. Wir koordinieren Rodung, Wurzelstock-Entfernung und anschließenden Erdbau in einem Bauablauf. Ein Ansprechpartner, eine Terminkette, eine Schnittstelle weniger.

Brauche ich für jeden Baum eine Genehmigung? +

Nein, aber für viele. Nach der Karlsruher Baumschutzsatzung sind Einzelbäume ab 80 cm Stammumfang (in 1 m Höhe) geschützt, mehrstämmige Bäume ab 120 cm Umfangssumme, Obstbäume ab 150 cm und Spezialarten wie Eiben, Buchsbäume oder Stechpalmen schon ab 40 cm. Bei unerlaubter Fällung drohen Bußgelder bis 50.000 €. Wir prüfen den Bestand vor Ort und bereiten den Antrag beim Amt für Umwelt mit vor — gefällt wird erst nach Genehmigung.

Festpreis-Angebot

Schonzeit nutzen —
jetzt Termin sichern.

Wir prüfen den Baumbestand, klären die Genehmigungslage und planen Rodung plus Folgegewerk in einem Bauablauf. Festpreis innerhalb 7 Tagen.

01
Anfrage per Telefon oder Form
02
Vor-Ort-Termin in Ihrer Region
03
Festpreis-Angebot innerhalb 7 Tagen

Antwort innerhalb 24 Stunden — werktags. DSGVO-konform, keine Newsletter ohne Zustimmung.

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