Bäume, Sträucher, Wurzelstöcke, Hindernisse — wir räumen Fläche frei für Ihren Neubau, Garten oder Pflasterprojekt. Bei genehmigungspflichtigen Bäumen (Karlsruher Baumschutzsatzung ab 80 cm Stammumfang) bereiten wir die Anträge mit vor. Rodung in der Schonzeit Oktober–Februar.
Einzelbäume und Bestand — geplant, mit Genehmigung wenn nötig, sicher gefällt. Auch in beengten Hofsituationen.
Komplette Rodung verwilderter Flächen, Hecken und Buschwerk. Wurzelmaterial inklusive.
Stock und Wurzelwerk vollständig entfernen — Voraussetzung für Neubau, Pflasterfläche oder neue Bepflanzung.
Bewuchs raus, Fläche modellieren — übergangsfertig für Erdbau, Pflaster oder Garten.
Mit Hebebühne auch hohe Bäume in Form bringen — fachgerechter Rückschnitt statt Fällung, wenn der Baum erhalten bleiben soll.
Schnittgut vor Ort häckseln oder umweltgerecht entsorgen. Sie übergeben eine geräumte Fläche.
Vor-Ort-Termin und fachkundige Beurteilung der Fläche. Wir planen Maschinen und Material auf den Bestand zu.
Karlsruher Baumschutzsatzung prüfen — bei geschützten Bäumen (≥ 80 cm Stamm) bereiten wir den Antrag beim Amt für Umwelt mit vor.
Ausführung außerhalb der Vegetationsperiode — bevorzugt zwischen Oktober und Februar, wenn Pflanzen ruhen und Tierbestände geschützt bleiben.
Hebebühne für hohe Bäume, Bagger für Wurzelstock und Sträucher — sicher, kontrolliert, umweltgerecht.
Schnittgut häckseln oder abtransportieren. Auf Wunsch direkt Wiederherstellung der Fläche — übergangsfertig für das nächste Gewerk.
Was Bauherr·innen vorab wissen wollen — Genehmigung, Schonzeit, Ablauf.
Rodungsarbeiten erfordern viel Planung und Sorgfalt. Wir achten auf den Naturschutz, halten gesetzliche Vorgaben ein und beachten örtliche Vorschriften. So vermeiden wir Schäden an Ökosystemen und sorgen für eine umweltverträgliche Durchführung.
Die beste Zeit liegt außerhalb der Vegetationsperiode, also zwischen Oktober und Februar. In diesem Zeitraum sind die Pflanzen weniger aktiv und Tierbestände in der Regel geschützt — das gesetzliche Fällverbot der Schonzeit gilt vom 1. März bis 30. September.
Wir starten mit einem Beratungsgespräch und einer fachkundigen Beurteilung der Fläche. Anschließend planen wir die benötigten Maschinen und Materialien, klären behördliche Anforderungen und führen die Rodung umweltgerecht durch. Zum Abschluss kümmern wir uns um die Entsorgung oder die Wiederherstellung der Fläche.
Ja — darin liegt unsere Stärke. Wir koordinieren Rodung, Wurzelstock-Entfernung und anschließenden Erdbau in einem Bauablauf. Ein Ansprechpartner, eine Terminkette, eine Schnittstelle weniger.
Nein, aber für viele. Nach der Karlsruher Baumschutzsatzung sind Einzelbäume ab 80 cm Stammumfang (in 1 m Höhe) geschützt, mehrstämmige Bäume ab 120 cm Umfangssumme, Obstbäume ab 150 cm und Spezialarten wie Eiben, Buchsbäume oder Stechpalmen schon ab 40 cm. Bei unerlaubter Fällung drohen Bußgelder bis 50.000 €. Wir prüfen den Bestand vor Ort und bereiten den Antrag beim Amt für Umwelt mit vor — gefällt wird erst nach Genehmigung.
Wir prüfen den Baumbestand, klären die Genehmigungslage und planen Rodung plus Folgegewerk in einem Bauablauf. Festpreis innerhalb 7 Tagen.
Hofeinfahrten, Terrassen, Gewerbeparkplätze. Frostschutz, Splittbett, Verbundpflaster — von Beton bis Naturstein.
Extensiv und intensiv. Carport, Gewerbehalle, Flachdach — inklusive Statik-Prüfung und Drainage.
Neuanlage, Stauden, Wege, Mauern.